Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rauchfangkehrer-innung.at
Die Innung der Salzburger Rauchfangkehrer ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir sind bestrebt, unseren Webauftritt einem möglichst großem Publikum zugänglich zu machen – unabhängig der technischen Möglichkeiten und Benutzern mit Behinderungen.
Wir arbeiten laufend an der Verbesserung und Benutzerfreundlichkeit unserer Seiten. Dabei richten wir uns nach vorhandenen Standards und Richtlinien, wie dem Doppel-A Standard der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 http://www.w3.org/TR/WCAG20/ des World Wide Web Consortium (W3C). Diese Richtlinien geben vor, wie Webseiten besser für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden können.
Der HTML-Code und die CSS unserer Webseite ist W3C konform. Alle derzeit aktuellen Browser stellen die Inhalte fehlerfrei dar. Alle Navigationspunkte und auch Links sind per Tabulatoren-Navigation ansteuerbar.Die Browserkompatibilität wird in regelmäßigen Abständen von uns überprüft.
Auch wenn wir sehr bemüht sind, die Richtlinien für Barrierefreiheit und Bedienungsfreundlichkeit zu erfüllen, können wir Einschränkungen für Benutzer nicht ausschließen.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, welche Sie an der Bedienung unserer Webseite behindern, ersuchen wir Sie uns diese per e-mail an kamin@pletschacher.at oder schriftlich mitteilen an folgende Anschrift:
VSR
Verein Salzburger Rauchfangkehrer
Graf-Zeppelin Platz 13
5020 Salzburg
Bitte schildern Sie das Problem und nennen Sie uns die betroffene(n) url(s). Wir werden Ihre Anfrage überprüfen und Sie kontaktieren.
Wenn wir Ihre Beanstandung nicht zu Ihrer Zufriedenheit korrigieren können, haben Sie die Möglichkeit sich an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Bei der FFG können Sie über deren Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg einbringen.
Kontaktformular zur Beschwerdestelle FFG
Im berechtigten Fall spricht die FFG Handlungsempfehlungen aus und gibt Vorschläge an uns zur Behebung der beanstandeten Mängel.
Weiterführende Informationen zum Beschwerdeverfahren
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, die Seite Gesetze, alle Seiten der Kategorie Leistungen, die Seite Sicherheitstipps, die Seite Innung und die Rauchfangkehrer-Suche sowie alle Informationsseiten in der Fußleiste. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Die Seite „Kehrgebühren berechnen“, inkl. Berechnungstool kann aus technischen Gründen nicht 100% Barrierefrei dargestellt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt.