Kehrgebühren berechnen
Berechnungsblatt zur Berechnung Ihrer Kehrgebühren
VORGEHENSWEISE:
Das Berechnungsblatt ist das offizielle Berechnungsblatt der Rauchfangkehrer Salzburg. Um Ihre Abrechnung zu überprüfen müssen Sie bitte folgenden Schritte einhalten:
Kehrstellenaufnahme- und Kehrgebührenberechnungsblatt bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer anfordern (Hinweis: Summe in diesem Blatt stellte den Jahresbetrag dar)
Berechnungsblatt herunterladen (Excel-Datei zum Ausfüllen)
Die Daten aus dem Blatt, welches Sie von Ihrem Rauchfangkehrer erhalten haben, in das Berechnungsblatt übertragen.
Hinweis: Nur jene Daten in das Berechnungsblatt übertragen, welche tatsächlich auf die Kehrung zutreffen (d.h. z.B. statt Häufigkeit 4 x nur 1x eintragen, sofern sich die Rechnung nur auf eine Kehrung bezieht. Beachten Sie außerdem, ob der Kamin ausgebrannt wurde oder nicht, um die Summe korrekt im Berechnungsblatt zu berechnen. Das Ausbrennen finden Sie auf der Kehrung, meistens gekennzeichnet durch den Rechnungsposten „TP3“).
Wenn der Betrag übereinstimmt, ist die Abrechnung Ihres Rauchfangkehrers richtig!
Sollte der Betrag nicht übereinstimmen, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrem Rauchfangkehrer auf und schildern Sie die Situation.
Sollte der Sachverhalt sich nicht klären lassen, senden Sie bitte beide Blätter samt Rechnung und den E-Mail-Verlauf mit dem Rauchfangkehrer an rauchfangkehrer@wks.at. Wir werden Ihre Rechnung sodann kontrollieren und Ihnen Rückmeldung geben.
Hinweis: Ggf. müssen wir Kontakt zu Ihrem Rauchfangkehrer aufnehmen. Durch Übersendung der Rechnung stimmen Sie dieser Vorgehensweise und der Verarbeitung Ihrer Daten zu diesem Zweck zu.
Kehrhäufigkeit
Kehrfristen ab 1.September 2011
* Um auf kleinen Bildschirmen ( Handy, Tablet ) die gesamte Tabelle lesen zu können, bitte horizontal scrollen ( Inhalt nach links schieben )
Gas und Öl
Brennstoff | Feuchtigkeitsunempfindlicher Abgasfang | Feuchtigkeitsempfindlicher Abgasfang | Gemäß luftreinhalterechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht | Nennwärmeleistung bis 120kW | nicht gemäß luftreinhalterechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht und Nennwärmeleistung über 120kW | LEKT-Wert bis 18 und Energieausweis |
---|---|---|---|---|---|---|
Gas | 1 x | 2 x | 1 x | |||
Öl Extra leicht | 2 x | 2x | 3 x | 1 x | ||
Öl Sonstige | 4 x | 4x | 4 x | 1 x |
Feste Brennstoffe
Brennstoff | Mit schriftlicher Erklärung, dass an höchstens 30 Tagen im Kalenderjahr betrieben wird | An mehr als 30 Kalendertagen betrieben | Gemäß luftreinhalterechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht worden und mit Solaranlage kombiniert | Gemäß luftreinhalterechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht | Heizungsanlage mit einer Solaranlage kombiniert | Nicht gemäß luftreinhalterechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht worden und mit keiner Solaranlage kombiniert | LEKT-Wert bis 18 und Energieausweis |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Holz Einzelofen | 1 x | 4 x | 1 x | ||||
Pellets | 2 x | 2x | 2 x | 3x | 1 x | ||
Hackgut | 2 x | 3 x | 3 x | 4 x | 1 x | ||
Stückholz | 3 x | 3 x | 3 x | 4 x | 1 x |
Informationen und Hilfestellung
Musterberechnung
Reihenhausanlage - 3 Objektgebühren, da jeweils die gesamte Abgasanlage nicht über einen Eingang zugänglich ist.
Kehrtarif Fanggeschosse
Verordnung über die Festsetzung eines Höchsttarifes für das Rauchfangkehrergewerbe (Kehrtarif) § 3(1) Die Kehrgebühr ist das Entgelt für das Kehren oder das Ausbrennen der einzelnen Kehrgegenstände. Sie ist nach der Anzahl der Geschoße zu berechnen.(2) Als Geschoß im Sinn des Tarifes gilt jedes bewohnte oder unbewohnte Stockwerk, das Keller- und das Dachgeschoß, soweit die Abgasanlage oder der Dunstfang durch dieses Stockwerk oder Geschoß führt. Beträgt die Rauch- bzw. Gasfanglänge zwischen dem Dachgeschoßfußboden und der Fangmündung mehr als drei Meter, ist die Anrechnung einer weiteren Geschoßgebühr zulässig. Überhöhte Köpfe von Abgasanlagen (zB bei Flachdächern) sowie freistehende Abgasanlagen können je volle drei Meter als Geschoß gerechnet werden.Formblatt der Landesinnung der Salzburger Rauchfangkehrer
Das angebotene Berechnungstool wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Es kann trotzdem keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung und der Informationen übernommen werden. Sollten Sie bei Ihrer Berechnung eine Abweichung zur gelegten Rechnung feststellen, bitten wir um Kontaktaufnahme unter: Rauchfangkehrer@wks.at. Bitte hängen Sie Ihre Rechnung und die ausgefüllte Excel-Datei an.