Kehrarbeiten / Mängelerkennung
Die Arbeiten des Rauchfangkehrers
sind vorallem in der Sbg. Feuerpolizeiordnung geregelt. Hier werden die Kehrintervalle, in Abhängigkeit vom verheizten Brennstoff, und Art der Anlage festgelegt.
Bei jedem Besuch in ihrem Objekt beseitig der Rauchfangkehrer aber nicht nur div. Verbrennungsrückstände sondern beobachtet auch den baulichen Zustand ihrer Feuerungsanlage.
So kann der Rauchfangkehrer Mängel vor allem im sog. Kaltbereich (unausgebaute Dachböden aber auch der Bereich des Fanges über Dach) frühzeitig erkennen und ihnen mitteilen.
Meist handelt es sich um kleinere Mängel, die rasch behoben werden können.
Aufgrund der Verbrennungsrückstände kann ihr Rauchfangkehrer auch erkennen, ob der richtige Brennstoff ( z.B. trockenes Holz) verwendet wurde und ihre FeuerStätte energiesparend und umweltfreundlich betrieben wird.
Ihr Rauchfangkehrer hilft ihnen so bares Geld zu sparen und die Lebensdauer ihrer Anlage zu erhöhen !!
Bei jedem Kehrbesuch ist ihr Rauchfangkehrer auch gerne bereit, ihnen fachmännische Auskunft auf ihre Fragen zu erteilen und sie über Neuerungen im Bereich der Heiz- und Feuerungstechnik (wie z. b. Pelletsheizungen) zu informieren.